Welttag der Organspende: das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit erinnert an die Bedeutung der Organspende

Anlässlich des Welttags der Organspende am 17. Oktober möchte das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit die Öffentlichkeit auf die Bedeutung dieser lebenswichtigen und solidarischen Geste aufmerksam machen. Martine Deprez, Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, betont: "Die Organspende ist ein grundlegender Akt der Solidarität. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (DSP) ist es wichtiger denn je, seinen Willen klar zu äußern."

Wie jedes Jahr veranstaltelt Luxembourg Transplant, die offizielle Organisation für die Verwaltung von Spenden und Transplantationen, ihren traditionellen Spinning-Marathon:

  • Datum: 12. Oktober 2025
  • Veranstaltungsort: LuxExpo The Box, Halle 7 (Südeingang), 10 circuit de la Foire internationale, L-1347 Luxemburg-Kirchberg
  • Veranstaltungszeit: 10.00 – 18.30 Uhr

Diese Veranstaltung mobilisiert jedes Jahr mehr als tausend Teilnehmer und Unterstützer.

Organspende: eine Geste, die Leben rettet

Bei bestimmten schweren Erkrankungen ist eine Transplantation die einzige mögliche Behandlung, um das Leben eines Patienten zu retten. In anderen Fällen verbessert sie die Lebensqualität erheblich.

Im Jahr 2024 wurden in Luxemburg 7 Organspender registriert – eine stabile Zahl im Vergleich zu 2023. Dank dieser Spenden konnten 22 Organe erfolgreich über das europäische Netzwerk Eurotransplant transplantiert werden. Im selben Jahr standen 104 Patienten (+17 im Vergleich zu 2023) auf der nationalen Warteliste für eine Transplantation in einem ausländischen Transplantationszentrum. Darunter wurden 48 neue Patienten in die Liste aufgenommen, während 2 gestrichen wurden. Schließlich konnten 36 Einwohner des Großherzogtums Luxemburg von einer Transplantation in Partnerzentren im Ausland profitieren.

Die Willenserklärung über die elektronische Patientenakte (DSP)

Die elektronische Patientenakte (DSP) ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, ihren Willen zur Organspende klar zum Ausdruck zu bringen. Beim ersten Einloggen kann die Nutzerin oder der Nutzer einer eventuellen Organentnahme nach dem Tod zustimmen oder widersprechen. Diese Information hat offiziellen Charakter und wird vom Arzt vor jedem Eingriff überprüft. Vor einer Organentnahme muss der Arzt stets den Willen der verstorbenen Person überprüfen: Er konsultiert die DSP und, falls diese nicht existiert oder geschlossen ist, wendet er sich an die benannte Vertrauensperson.

Das geänderte Gesetz vom 25. November 1982 über die zur Transplantation bestimmten Organe legt den Grundsatz fest, dass jede Person, die keinen Widerspruch geäußert hat, als potenzielle Spenderin gilt.

Mehr zu diesem Thema:

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit 

Datum des Ereignisses

12.10.2025