Das Ministerium

Der Auftrag des Ministeriums:

Das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit bereitet die Politik der Regierung in den Bereichen öffentliche Gesundheit und soziale Sicherheit vor und setzt sie um.

Die Zuständigkeiten des Ministeriums sind im Großherzoglichen Erlass vom 27. November 2023 zur Genehmigung und Veröffentlichung der Geschäftsordnung der Regierung festgelegt und betreffen insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Festlegung und Umsetzung der Regierungspolitik im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit
  • Kontrolle der Anwendung der Gesetze und Verordnungen im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit
  • Aufsicht über Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens und der sozialen Sicherheit.

Die Organisation des Gesundheitssystems, die auf den Grundwerten des allgemeinen Zugangs zur Gesundheitsversorgung, der Qualität der Leistungen, der Gleichheit des Angebots und der Solidarität zwischen den Generationen beruht, muss eine moderne, effiziente und finanziell nachhaltige Gesundheitsversorgung gewährleisten, die in der Lage ist, sich an die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Bevölkerung anzupassen und gleichzeitig allen einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen zu garantieren.

Unser auf nationaler Solidarität basierendes Sozialversicherungssystem ist das Netz des sozialen Schutzes, das den Einzelnen vor den meisten Unwägbarkeiten des Lebens schützt. Es soll den Bürgern sozialen Schutz vor den Risiken und Bedürfnissen bieten, die im Laufe des Lebens auftreten, insbesondere in den Bereichen Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit, Invalidität und Berufsunfälle. Die Aufgabe des Ministeriums besteht darin, einen kontinuierlichen Sozialschutz zu gewährleisten, der sich auf eine nachhaltige Finanzierung stützt.

Andere Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und öffentliche Krankenhauseinrichtungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums fallen:

Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Krankenhauseinrichtungen

Der nationale Informations- und Vermittlungsdienst im Gesundheitsbereich untersteht ebenfalls dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit.

Darüber hinaus unterhält das Ministerium zahlreiche Beziehungen zu konventionierten und nicht konventionierten Diensten in den Bereichen Prävention und Hilfe, ambulante Psychiatrie, Abhängigkeitskrankheiten und chronische Krankheiten.

Im Bereich der sozialen Sicherheit fällt die Aufsicht über die Gegenseitigkeitsgesellschaften (mutuelles) ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums.

Das Schiedsgericht der sozialen Sicherheit (Conseil arbitral de la sécurité sociale) und das Oberste Sozialgericht (Conseil supérieur de la sécurité sociale) bilden die zwei Justizinstanzen der sozialen Sicherheit.