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« Schwätz mat ! » Anpassungen des Rentensystems ab 2026
Anpassungen des Rentensystems ab 2026Die Anpassungen des Rentensystems treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Was ändert sich?
Die Abgeordnetenkammer hat am 18. Dezember 2025 den Gesetzentwurf zur Anpassung bestimmter Pensionsregelungen verabschiedet.
Diese Anpassungen zielen darauf ab, die finanzielle Tragfähigkeit des Systems zu stärken und gleichzeitig das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren beizubehalten. Sie sollen es ermöglichen, die Finanzen des allgemeinen Rentensystems bis 2042 zu stabilisieren und die Rücklagen bis zum Horizont 2050 zu sichern.
Die Maßnahmen stützen sich auf zwei Hauptachsen:
- die schrittweise Annäherung des tatsächlichen Renteneintrittsalters, das derzeit bei rund 60 Jahren liegt, an das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren;
- die Erhöhung des Gesamtbeitragssatzes von 24 % auf 25,5 %.