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Ein neuer Schritt für den Ausbau der ambulanten Versorgung in Luxemburg
Martine Deprez, Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung 1. des Sozialgesetzbuches; sowie 2. des geänderten Gesetzes vom 8. März 2018 über Krankenhäuser und die Krankenhausplanung vorgestellt.
Mit diesem Gesetzentwurf soll die Umsetzung des Koalitionsabkommens 2023–2028 vorangetrieben werden, das vorsieht, das Potenzial der ambulanten Versorgung umfassend auszuschöpfen und ihre Bedeutung innerhalb des Gesundheitssystems deutlich zu stärken.
Die Umsetzung dieser politischen Zielsetzung erfolgt schrittweise. Nach einer ersten Phase, die insbesondere der Entwicklung dezentraler Krankenhausstandorte für bestimmte kleinere Eingriffe gewidmet war, stellt der heute vorgestellte Gesetzentwurf einen weiteren Schritt hin zu einer umfassenderen Strategie zum Ausbau der ambulanten Versorgung dar.
Ziel ist es, den gesetzlichen Rahmen an die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen anzupassen, die insbesondere durch die zunehmende Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich geprägt sind.
Ein gesetzlicher Rahmen für ambulante Versorgungsstrukturen
Der Gesetzentwurf erweitert den Anwendungsbereich des Krankenhausgesetzes, indem ambulante Versorgungsstrukturen darin aufgenommen werden.
Diese Strukturen sind von Krankenhäusern unabhängig und können insbesondere von Ärztevereinigungen oder ärztlichen Gesellschaften betrieben werden. Ihr Zweck besteht in der Erbringung ambulanter Gesundheitsleistungen in verschiedenen Bereichen, darunter die Dialyse, die nichtchirurgische Tagesbehandlung, die Onkologie sowie bestimmte kleinere Eingriffe in der Augenheilkunde, Dermatologie, Viszeral- und Proktologiechirurgie sowie Urologie.
"Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir das Potenzial der ambulanten Versorgung in unserem Gesundheitssystem besser nutzen. Das Ziel ist klar: die Versorgung näher zu den Patienten zu bringen, Behandlungen zu beschleunigen, das System effizienter zu gestalten und die Attraktivität des Berufs für Gesundheitsfachkräfte zu stärken", betonte Martine Deprez, Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit.
Qualität, Sicherheit und Kontinuität der Versorgung
Die Einführung dieser Strukturen geht mit einer vorherigen Genehmigungspflicht einher. Jede ambulante Versorgungsstruktur muss über eine vom zuständigen Minister erteilte Betriebsgenehmigung verfügen, die auf einem Einrichtungskonzept und einem Konformitätsdossier basiert.
Um die Kontinuität und Sicherheit der Versorgung zu gewährleisten, muss jede Struktur zudem eine Vereinbarung mit einem Krankenhaus abschließen. Diese Vereinbarung regelt insbesondere die Modalitäten der Zuweisung und Verlegung von Patientinnen und Patienten sowie den Zugang zu den Ressourcen des Krankenhauses.
Die ambulanten Versorgungsstrukturen werden darüber hinaus in die nationale Gesundheitskarte aufgenommen, um einen Gesamtüberblick über das Versorgungsangebot zu gewährleisten und die verfügbaren Ressourcen im Land optimal einzusetzen.
Finanzielle und organisatorische Unterstützung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ambulante Versorgungsstrukturen unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Beteiligung an den Investitionskosten oder den Mietkosten ihrer Infrastruktur erhalten können. Darüber hinaus wird die pauschale Finanzierung auf diese neuen Strukturen ausgeweitet, um ihre Betriebskosten abzudecken.
Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs
Neben dem Ausbau der ambulanten Versorgung sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung neuer Kompetenznetze vor, die die Versorgung komplexer Krankheitsbilder verbessern sollen, welche einen multidisziplinären und koordinierten Ansatz erfordern. Dies betrifft insbesondere Long COVID, Endometriose, myalgische Enzephalomyelitis, die Menopause sowie neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen.
Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar, dass jedes Krankenhaus über die erforderlichen Kompetenzen in den Bereichen Infektiologie sowie Prävention und Kontrolle von Infektionen verfügen muss, insbesondere durch die Benennung eines Facharztes für Infektiologie.
Insgesamt zielt der Gesetzentwurf darauf ab, den rechtlichen Rahmen des luxemburgischen Gesundheitssystems zu modernisieren und zu ergänzen. Gleichzeitig soll ein hohes Niveau an Qualität, Sicherheit und Zugänglichkeit der Versorgung im Interesse der Patienten gewährleistet werden.
Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit