Antrag auf Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit bei Entsendung

Der Verbleib in der luxemburgischen Sozialversicherung gemäß Artikel 16 der Verordnung EG 883/2004 ist im Fall der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland möglich, wenn die Dauer der Entsendung mehr als 24 Monaten beträgt oder im Fall der Verlängerung einer Entsendung über die Dauer von 24 Monaten hinaus, bis zu maximal 5 Jahren.

Falls Sie diese Regelung in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren Antrag mittels des folgenden Formulars beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit einreichen.

Eine Entsendung für die Dauer von bis zu 24 Monaten fällt unter die Zuständigkeit der Zentralstelle für Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale).

Antrag für eine Ausnahmevereinbarung gemäß Artikel 16 der Verordnung EG 883/2004